Aktuelle Informationen für Besucher:
FFP2-Masken-Pflicht für Besucher, Begleitpersonen und ambulante Patienten ab 20.01.2021
Auf Beschluss der Klinikeinsatzleitung wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um unsere Patienten, Mitarbeiter und Besucher noch besser zu schützen. So gilt ab kommenden Mittwoch, 20.01.2021, eine FFP2-Masken-Pflicht für alle Besucher, Begleitpersonen und ambulante Patienten der Kliniken. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Hier reicht ein üblicher Mund-Nasen-Schutz.
Der Klinikverbund folgt somit den Vorgaben der Politik, die ab dem 18.01.2021 eine FFP2-Masken-Pflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr verhängt hat. Auch in Alten- und Pflegeheimen gilt bereits eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher.
Die bereits bekannten zusätzlichen Regelungen haben weiterhin Bestand:
- Für Patienten, die sich in den speziell ausgewiesenen Infektbereichen der Kliniken befinden, sind im Regelfall keine Besuche möglich.
- In der Notaufnahme sind Begleitpersonen nur im Ausnahmefall (z.B. bei Kindern) erlaubt.
- Weiterhin möglich sind selbstverständlich der Besuch und die Begleitung von Sterbenden.
Werdende Väter können natürlich bei der Geburt anwesend sein, für die Entbindungsstationen gelten spezielle Besucherregelungen
Regelungen für Besucher, Begleitpersonen und ambulante Patienten
Sehr geehrte Besucher, sehr geehrte Patienten,
im Rahmen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten spezielle Besuchsregelungen für Kliniken. Der Schutz unserer Patienten vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus hat für den Klinikverbund Allgäu oberste Priorität. Ebenso sollen mit dieser Maßnahme die Klinikmitarbeiter selbst vor Infektionen geschützt werden, da sie für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in unserer Region unerlässlich sind.
Wir bitten um Verständnis, dass wir weiterhin alle Besucher, Begleitpersonen und Patienten darüber hinaus namentlich registrieren und bezüglich Ihres Infektionsrisikos befragen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Das Betreten unserer Einrichtung ist nur möglich, wenn der Selbstauskunftsbogen vollständig ausgefüllt wurde und kein Risikofaktor vorliegt.
Mit dem ausgefüllten Fragebogen melden Sie sich auf Station bei unserem Pflegepersonal an und übergeben den Bogen.
Der Zutritt und Aufenthalt für Besucher, Begleitpersonen und ambulante Patienten in unseren Kliniken ist ausschließlich mit einer FFP2-Maske möglich, die durchgehend getragen werden muss. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, hier reicht ein üblicher Mund-Nasen-Schutz.
Besuche können je nach Gesundheitszustand des Patienten im Patientenzimmer (Regelfall) oder im Aufenthaltsbereich stattfinden. In jedem Fall soll ein Mindestabstand von 1,50 m nicht unterschritten werden.
Auf Grund der Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske können Besucher während des Besuchs keine Speisen und Getränke einnehmen.
Besuch im Patientenzimmer:
Die Besucher sitzen auf einem Stuhl, der seitlich neben dem Bett (Fußbereich) platziert werden sollte. Es ist Besuchern untersagt, sich direkt auf das Krankenbett zu setzen.
Ggf. können mobile Patienten das Zimmer verlassen und den Besuch in Aufenthaltsbereichen empfangen.
Um den Mindestabstand in Mehrbettzimmern zu gewährleisten, sind zeitgleich maximal 2 Besucher pro Zimmer zulässig.
Besuch im Aufenthaltsbereich:
Auf den Mindestabstand von 1,50 m ist zu achten.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zu Ihrem und unserem Schutz.
Ihr Klinikverbund Allgäu
Stand 20.1.2021
Selbstauskunftsbogen schon Zuhause ausfüllen
Besucher und Patienten, die in unsere Kliniken und MVZ-Praxen kommen, können den Selbstauskunftsbogen hier downloaden und schon ausgefüllt mitbringen.
Selbstauskunftsbogen
Besuchs- und Betretungsverbot für die Kliniken in Kempten sowie im Ober- und Unterallgäu
Seit 23. Oktober gelten nachfolgende Besuchsregelungen
Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gelten im Rahmen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unsere Kliniken spezielle Besuchsregelungen.
Der Schutz unserer Patienten vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus hat für den Klinikverbund Allgäu oberste Priorität. Ebenso sollen mit dieser Maßnahme die Klinikmitarbeiter selbst vor Infektionen geschützt werden, da sie für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in unserer Region unerlässlich sind. Wir bitten alle Angehörigen und die Patienten um Ihr Verständnis.
Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen durch das neuartige Coronavirus gelten für die Kliniken unseres Klinikverbundes seit dem 23. Oktober 2020 folgende Besuchsregelungen:
Der Besuch durch ein Familienmitglied oder eine feste Kontaktperson pro Patient und Tag ist unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen möglich. Wir sind per Verordnung verpflichtet, alle Besucher in unseren Kliniken zu registrieren.
Die Begleitung von Patienten der Notaufnahmen sowie anderen Bereichen unserer Kliniken sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Kindern) erlaubt.
Ausnahmen:
Eltern von Kindern, die sich aktuell in stationärer Behandlung befinden.
Besuche bei Patienten unserer Palliativstation.
Sonstige therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche, die vorab mit
dem zuständigen Arzt abgesprochen wurden.
Geburt eines Kindes: Anwesenheit des Vaters oder einer sonstigen engen
Bezugsperson. Bitte beachten Sie die speziellen Besuchsregelungen der
Wöchnerinnenstation
Der Zugang zu den Kliniken ist an allen Standorten nur über die
Haupteingänge möglich.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Klinikverbund Allgäu
Infos zum Kreißsaal!
Liebe werdende Väter! Wir wissen um eure Wichtigkeit bei der Geburt eures Kindes. Sowohl für die Mütter und die Kinder, aber eben auch für euch. Deshalb dürft ihr auch weiterhin bei der Geburt eures Kindes im Kreißsaal dabei sein. Die einzige Beschränkung: Solltet ihr euch krank fühlen, bleibt bitte zuhause! Zum Wohle eurer Familie, aber auch zum Wohle aller anderen Patienten.
Für Besucher & Angehörige
Besuchzeiten

Regelmäßige Besuche tragen zur Genesung der Patienten bei.